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   BPatG, 09.01.2012 - 25 W (pat) 1/11   

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https://dejure.org/2012,435
BPatG, 09.01.2012 - 25 W (pat) 1/11 (https://dejure.org/2012,435)
BPatG, Entscheidung vom 09.01.2012 - 25 W (pat) 1/11 (https://dejure.org/2012,435)
BPatG, Entscheidung vom 09. Januar 2012 - 25 W (pat) 1/11 (https://dejure.org/2012,435)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "NETZORANGE IT-DIENSTLEISTUNGEN (Wort-Bild-Marke)/ORANGE (Gemeinschaftsmarke)" - zur Kennzeichnungskraft: Farbe ist keine verkehrswesentliche Eigenschaft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen - durch Benutzung erhöhte ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr der im Bereich der Computersoftware und Computerhardware ansässigen Marke 306 58 376 mit der Gemeinschaftsmarke "Orange"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "NETZORANGE IT-DIENSTLEISTUNGEN (Wort-Bild-Marke)/ORANGE (Gemeinschaftsmarke)" - zur Kennzeichnungskraft: Farbe ist keine verkehrswesentliche Eigenschaft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen - durch Benutzung erhöhte ...

  • datenbank.nwb.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "NETZORANGE IT-DIENSTLEISTUNGEN (Wort-Bild-Marke)/ORANGE (Gemeinschaftsmarke)" - zur Kennzeichnungskraft: Farbe ist keine verkehrswesentliche Eigenschaft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen - durch Benutzung erhöhte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Eintragung von "Netzorange" als Marke im Bereich IT-Dienstleistungen

Besprechungen u.ä. (3)

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ähnlich oder nicht? - Zum Begriff der Verwechslungsgefahr bei Marken

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur Verrwechslungsgefahr im Markenrecht

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zum Begriff der Verwechslungsgefahr bei Marken

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 09.01.2012 - 25 W (pat) 1/11
    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (EuGH GRUR 2006, 237, Tz. 18 - PICASSO; GRUR 1998, 387, Tz. 22 - Sabèl/Puma).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 09.01.2012 - 25 W (pat) 1/11
    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (EuGH GRUR 2006, 237, Tz. 18 - PICASSO; GRUR 1998, 387, Tz. 22 - Sabèl/Puma).
  • BPatG, 18.10.2006 - 29 W (pat) 255/03

    UHU-stic

    Auszug aus BPatG, 09.01.2012 - 25 W (pat) 1/11
    Letztlich ist die Widerspruchsmarke als Kennzeichen im Segment der Telekommunikation auch Mitgliedern des Senats bekannt, insbesondere für Telekommunikations- und Mobilfunkleistungen in Österreich und im Vereinigten Königreich (vgl. zur Berücksichtigung von Kenntnissen des Gerichts betr. die erhöhte Verkehrsbekanntheit: BPatG GRUR 2007, 599, 600 -Klebestift).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 09.01.2012 - 25 W (pat) 1/11
    Denn soweit eine Marke durch ihre Benutzung im Verkehr eine verstärkte herkunftshinweisende Funktion erlangt hat, führt dies in der Regel dazu, dass die besondere herkunftshinweisende Funktion der älteren Marke vom Verkehr auch dann wahrgenommen wird, wenn ihm das Zeichen nicht isoliert, sondern als hinreichend selbständig wahrnehmbarer Bestandteil eines jüngeren Kombinationszeichens begegnet, so dass die Frage, welcher Bestandteil die jüngere Marke prägt, unter Einbeziehung der erhöhten Kennzeichnungskraft der älteren Marke zu beantworten ist (vgl. BGH GRUR 2003, 880 City Plus; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 9, Rdn. 347).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 09.01.2012 - 25 W (pat) 1/11
    Letztlich ist darauf hinzuweisen, dass der BGH in seiner Rechtsprechung, und dies auch schon vor der für die Beurteilung einer selbständig kennzeichnenden Stellung von Markenelementen grundlegenden "Thomson-Life-Entscheidung" des EuGH (GRUR 2005, 1042), zumindest inzident davon ausgegangen ist, dass auch Einwortmarken durch einzelne Bestandteile geprägt werden können (vgl. BGH GRUR 2003, 1040, 1044 - KINDER).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 09.01.2012 - 25 W (pat) 1/11
    Letztlich ist darauf hinzuweisen, dass der BGH in seiner Rechtsprechung, und dies auch schon vor der für die Beurteilung einer selbständig kennzeichnenden Stellung von Markenelementen grundlegenden "Thomson-Life-Entscheidung" des EuGH (GRUR 2005, 1042), zumindest inzident davon ausgegangen ist, dass auch Einwortmarken durch einzelne Bestandteile geprägt werden können (vgl. BGH GRUR 2003, 1040, 1044 - KINDER).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus BPatG, 09.01.2012 - 25 W (pat) 1/11
    Diese Faktoren sind zwar für sich gesehen voneinander unabhängig, bestimmen aber in ihrer Wechselwirkung den Rechtsbegriff der Verwechslungsgefahr (vgl. BGH GRUR 2008, 258 - INTERCONNECT/T-InterConnect; BGH MarkenR 2009, 399 -Augsburger Puppenkiste; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 9, Rdn. 40).
  • BPatG, 23.03.2017 - 30 W (pat) 7/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Internationale Kneipp-Aktionstage/KNEIPP" -

    Die des Weiteren zu den Akten gereichten Presseartikel beziehen sich nicht auf spezifische Dienstleistungen, wie auch die Auszeichnung der Marke KNEIPP in den Jahren 2007 und 2009 als eine der "stärksten Marken Deutschlands" durch die unabhängige Organisation "Superbrands" insoweit ohne Aussagekraft ist, zumal der zeitliche Abstand zum vorliegenden Entscheidungszeitpunkt knapp acht Jahre beträgt und zum anderen sog. Marken-Rankings, soweit für sie die tatsächlichen Grundlagen nicht offengelegt werden (vgl. BPatG, Beschl. v. 4.8.2011, 25 W (pat) 1/11 - NETZORANGE/ORANGE), für sich genommen grundsätzlich keinen Schluss auf eine durch Benutzung gesteigerte Kennzeichnungskraft zulassen (vgl. m. w. N. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rn. 159).
  • BPatG, 21.05.2014 - 29 W (pat) 59/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Advotipp/Advo (Gemeinschaftsmarke)" - zur

    Vielmehr kann der Verkehr auch bei einem zu einem Wort zusammengesetzten Zeichen einem einzelnen Wortbestandteil eine allein prägende Stellung zumessen (vgl. BGH GRUR 2008, 905, 907, Rdnr. 26 - Pantohexal; GRUR 2008, 909, 910, Rdnr. 27 - Pantogast; BPatG, Beschluss vom 09.01.2012, 25 W (pat) 1/11 - Netzorange ./.Orange; Beschluss vom 28.10.2010, 25 W (pat) 78/09 - Sunspice./.Sun; differenziert hierzu BPatG, Beschluss vom 02.07.2013, 33 W (pat) 30/11 - GIRODIAMANT./.DIAMANT; Beschluss vom 01.03.2012, 33 W (pat) 21/10 - Fotoprinz./.Prinz).
  • BPatG, 11.08.2015 - 24 W (pat) 540/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Linien-Balkendarstellung schwarz/weiß (Bildmarke)/

    ddd) Zum Nachweis einer Bekanntheit des Zeichen genügt auch der bloße Verweis auf sogenannte Markenrankings oder Markenwerte nicht, wenn deren tatsächlichen Grundlagen nicht offengelegt werden (vgl. Ströbele/ Hacker MarkenG, 11. Aufl., § 9 Rn. 159; BPatG Beschl. v. 4.8.2011, Az. 25 W (pat) 1/11 - NETZORANGE/ORANGE), erst recht dann nicht, wenn sie sich wie hier teilweise auf einen späteren Zeitpunkt als den Anmeldetag der jüngeren Marke beziehen.
  • BPatG, 31.10.2016 - 26 W (pat) 504/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Livlux/LEOLUX (Unionswortmarke)" - Warenidentität -

    Marken-Rankings, bei denen die tatsächlichen Grundlagen ihres Zustandekommens nicht offengelegt werden, lassen ebenso wenig einen Schluss auf eine durch Benutzung gesteigerte Kennzeichnungskraft zu wie Berichterstattungen über die Marke (BGH GRUR 2012, 1040 Rdnr. 32 f. - pjur/pure; BPatG 25 W (pat) 1/11 - NETZORANGE/ORANGE).
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